Elektroschrott (kurz für Elektro- und Elektronikaltgeräte) umfasst alle defekten oder nicht mehr genutzten elektrischen und elektronischen Geräte. Dazu gehören Geräte mit Stromkreisen, Batterien oder Kabeln, unabhängig von ihrer Größe. Elektroschrott unterliegt in Deutschland dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und muss gesondert entsorgt werden, um Schadstoffe zu isolieren und wertvolle Rohstoffe (z. B. Metalle) zu recyceln.
Was darf in den Elektroschrott Container? Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde, Klimaanlagen) Haushaltskleingeräte (Toaster, Mikrowellen, Staubsauger, elektrische Werkzeuge) IT- und Telekommunikationsgeräte (Computer, Laptops, Monitore, Drucker, Handys, Router) Unterhaltungselektronik (Fernseher, Stereoanlagen, DVD-Player, Spielekonsolen) Beleuchtung (LED-Lampen) Sonstiges (Kabel, Steckdosen)
Was darf nicht in den Elektroschrott Container? Nicht-elektrische Bestandteile (Möbel, Holz, Glas) Gefährliche Abfälle (Haushaltsbatterien, Autobatterien) Hausmüll (Verpackungen, Plastik) Bauabfälle (Bauschutt, Dämmmaterial) Sonderfälle (Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen)