Holzabfälle sind per Definition jegliches Altholz, welches im wirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess bereits einem Verwendungszweck zugeführt wurde. Je nach vorherigem Verwendungszweck und der damit verbundenen Fremdstoffbelastung wird Altholz in insgesamt vier Kategorien (A 1-4) klassifiziert. Je höher der Verunreinigungsgrad desto höher ist die Einstufungskennziffer laut Altholzverordnung:
A 1 – Naturbelassenes Holz lediglich mechanisch bearbeitet A 2 – Restholz verleimt / beschichtet / gestrichen / lackiert / anderweitig behandeltohne halogenorganische Verbindungen / ohne Holzschutzmittel A 3 – Unbelastetes Altholz beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen / ohne Holzschutzmittel
Was darf in den Holzabfall Container? Dielen und Furnierholz Holzfußböden Parkett Holzmöbel Naturbelassene Gartenzäune Paletten und Transportkisten
Was darf nicht in den Holzabfall Container? Altholz mit Anhaftungen (z.B. Glas, Kunststoff, Teer, Silikon) Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz) Altholz aus dem Wasserbau Außentüren und Fenster Bahnschwellen, Dachsparren, Leitungsmasten Garten- und Parkabfälle, Organische Abfälle